Bekanntmachung - Bekanntmachung der Bestimmung der zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiGZustBek k.a.Abk.)

G. v. 10.09.1971 BGBl. I S. 1599
Geltung ab 22.09.1971; FNA: 806-21-2-1 Berufliche Bildung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112), geändert durch das Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 185), sowie des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamts vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) bestimme ich für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern und für die der Aufsicht des Bundesministers des Innern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle.

Der Bundesminister des Innern



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