(1) Der Zwischenlehrgang I vertieft und ergänzt die im Praktikum I erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fachtheoretisch. Er bereitet auf die Zwischenprüfung vor.
(2) Schwerpunkte der fachtheoretischen Ausbildung sind
- 1.
- öffentliches Dienstrecht,
- 2.
- Staats- und Verfassungsrecht,
- 3.
- allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht,
- 4.
- Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen,
- 5.
- Sicherheit und Geheimschutz,
- 6.
- Grundzüge der Datenverarbeitung,
- 7.
- operative Aufklärung,
- 8.
- Zeitgeschichte.