Änderung Anlage 8 2. BMeldDÜV vom 01.11.2012

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Anlage 8 2. BMeldDÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 8 2. BMeldDÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.10.2011 BGBl. I S. 2209; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 23.04.2012 BGBl. I S. 609
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2015) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8


(Text neue Fassung)

Anlage 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(siehe Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 41 v. 09.08.1995, S. 21 - 24)



 
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.10.2015) 



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