Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom 22.12.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen und Änderungshistorie der FlBeihV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung
§ 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 18 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen .

(Text neue Fassung)

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen.

(heute geltende Fassung)