§ 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
Die Rechtsverhältnisse der bei den Auslandsvertretungen beschäftigten nichtentsandten deutschen Arbeitnehmer richten sich nach den für sie geltenden Tarifverträgen und sonstigen Bestimmungen.
interne Verweise§ 11 GAD Rechtsverhältnisse (vom 12.02.2009) ... beschäftigten nichtentsandten Angestellten und Arbeiter richten sich nach den §§ 31 bis 33. (4) Die Honorarkonsuln vertreten die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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