Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.05.2020 aufgehoben
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 1 Nummer 4) Mitteilung zur Klassifizierung eines Medizinproduktes bzw. Abgrenzung zu Nicht-Medizinprodukten
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interne Verweise§ 4 DIMDIV Medizinprodukte-Datenbanken (vom 29.07.2014) ... 20 bis 24 des Medizinproduktegesetzes, 4. Datenbank mit dem Inhalt der Anlage 5 zu dieser Verordnung über Mitteilungen zur Klassifizierung eines Medizinproduktes bzw. ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der DIMDI-Verordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 542
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 MedProdRuaÄndG Änderung der DIMDI-Verordnung ... a) In Nummer 3 werden die Wörter den Inhalten der Anlagen 4 und 5 " durch die Wörter dem Inhalt der Anlage 4" ersetzt. b) In Nummer ... b) In Nummer 4 wird die Angabe Anlage 6" durch die Angabe Anlage 5 " ersetzt. 3. In § 5 werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst: ... 4. Die §§ 9 und 10 werden aufgehoben. 5. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 5 ersetzt: Anlage 1 (zu § 4 ... 10 werden aufgehoben. 5. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 5 ersetzt: Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1) Allgemeine ... Formblatt und Erläuterungen dazu siehe BGBl. I 2007, S. 1085ff Anlage 5 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 4) Mitteilung zur Klassifizierung eines Medizinproduktes oder ...
Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
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