§ 30 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 6 WaStNUG Änderung der Stromnetzzugangsverordnung ... wie folgt gefasst: „§ 17 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 (weggefallen)". 2. § 3 ... b) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „ § 30 (weggefallen) ". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... b) Absatz 2 wird aufgehoben. 3. § 17 wird aufgehoben. 4. § 30 wird ...
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