Der Antrag auf Gewährung der Prämie ist nach dem Muster, das das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger bekanntmachen wird, in vier Stücken bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen. Über die in den in §
1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Angaben hinaus muß der Antrag die Angabe der Landwirtschaftsflächen enthalten, die vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung bewirtschaftet werden.