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§ 1 - Schriftsetzermeisterverordnung (SchriSeMstrV)
V. v. 13.06.1995 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 20 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.10.1995; FNA: 7110-3-122 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.10.1995; FNA: 7110-3-122 Handwerk im Allgemeinen
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1. Abschnitt Berufsbild
§ 1 Berufsbild
(1) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Gestaltung, Herstellung und Korrektur von Vorlagen, Satz und Formen für Druckerzeugnisse.
(2) Dem Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
- Druckvorlagenherstellung:
- a)
- Kenntnisse über Reprovorlagen,
- b)
- Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
- c)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Normen,
- d)
- Kenntnisse der Retusche,
- e)
- Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
- f)
- Kenntnisse der Sensitometrie,
- g)
- Kenntnisse über Farbenlehre,
- h)
- Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
- i)
- Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
- k)
- Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
- l)
- Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- m)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
- n)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- o)
- Herstellen von reprotechnischen Endprodukten einschließlich Vergrößern und Verkleinern;
- 2.
- Satzherstellung:
- a)
- Kenntnisse der Rechtschreibung,
- b)
- Kenntnisse über die Berechnung von Manuskripten,
- c)
- Kenntnisse der Schriftarten und -charaktere und ihrer Anwendungsmöglichkeiten sowie der Schriftklassifikation und -entwicklung,
- d)
- Kenntnisse der Herstellung von Originaldruckstöcken und Abformungen,
- e)
- Anfertigen von Skizzen und Layouts,
- f)
- Bestimmen von Satzspiegelgrößen,
- g)
- Berechnen des Satzumfanges,
- h)
- Herstellen von Schriftsatz in den verschiedenen Satztechniken,
- i)
- Umbrechen und Montieren in den verschiedenen Techniken,
- k)
- Herstellen von Korrekturabzügen,
- l)
- Lesen von Korrekturabzügen,
- m)
- Ausführen von Korrekturen im Satzbereich,
- n)
- Ausführen von Korrekturen im Montagebereich,
- o)
- Anfertigen von Ausschießschemen,
- p)
- Festlegen der Montagemethoden,
- q)
- Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
- r)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
- Druckformherstellung:
- a)
- Kenntnisse der Druckformarten,
- b)
- Kenntnisse über Layout-Technik,
- c)
- Kenntnisse über typographische Gestaltung,
- d)
- Kenntnisse über Manuskriptvorbereitung,
- e)
- Kenntnisse über Setzverfahren,
- f)
- Kenntnisse der berufsbezogenen elektronischen Text- und Bildverarbeitung,
- g)
- Kenntnisse der Korrekturzeichen,
- h)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
- i)
- Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
- k)
- Kenntnisse der Druckformkorrektur,
- l)
- Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
- m)
- Kenntnisse der Falz- und der Ausschießschemen,
- n)
- Festlegen der Kopiermethoden,
- o)
- Herstellen der Druckplattenkopie,
- p)
- Beurteilen der Druckform (Druckplatte) und Bestimmen der notwendigen Korrekturen,
- q)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- r)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 4.
- Druck und Druckverarbeitung:
- a)
- Kenntnisse der Druckverfahren, insbesondere Physik und Chemie des Drucks,
- b)
- Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
- c)
- Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
- d)
- Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
- e)
- Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- f)
- Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 5.
- Werk- und Hilfsstoffe:
- a)
- Kenntnisse über Bedruckstoffe, über Klebstoffe, über Druckfarben, der Druckformen und -platten, der lichtempfindlichen Materialien sowie der Chemikalien, insbesondere ihrer Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung,
- b)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
- c)
- Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- d)
- Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 6.
- Betriebstechnik:
- a)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihres Aufbaus, ihrer Wirkungsweise, ihres Betriebs, ihrer Wartung und Instandhaltung,
- b)
- Kenntnisse der rationellen Energieverwendung,
- c)
- Kenntnisse über Elektronik,
- d)
- Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
- e)
- Kenntnisse über Klimatisierung,
- f)
- Überwachen technischer Betriebsmittel,
- g)
- Handhaben, Pflegen und Instandhalten der Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen;
- 7.
- Qualitätssicherung:
- a)
- Kenntnisse über Qualitätssicherung,
- b)
- Kenntnisse über Prüf- und Sicherungsmethoden,
- c)
- Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
- d)
- Anwenden von Prüfmethoden;
- 8.
- Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
- a)
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie des Immissionsschutzes,
- b)
- Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
- c)
- Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.
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