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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RechtsfachwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechtsfachwPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RechtsfachwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben wurden, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 2 RechtsfachwPrV Zulassungsvoraussetzungen
... Zur schriftlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte ... haben. (2) Zur mündlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 3 ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils ... wer den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils gemäß § 3 Abs. 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist. (3) ... (3) Abweichend von § 1 kann zur schriftlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und anderer Weise glaubhaft macht, ...
§ 6 RechtsfachwPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) In der schriftlichen Prüfung nach § 3 Absatz 2 sind die Prüfungsleistungen einzeln zu bewerten. (3) Als mündliche ... (3) Als mündliche Prüfung ist das praxisorientierte Situationsgespräch nach § 3 Absatz 3 zu ...
§ 7 RechtsfachwPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... worden sind: 1. in allen Prüfungsleistungen der schriftlichen Prüfung nach § 3 Absatz 2 sowie 2. in der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 3. (2) Ist ... Prüfung nach § 3 Absatz 2 sowie 2. in der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 3 . (2) Ist die Prüfung bestanden, ist die Bewertung in den Handlungsbereichen, in ... Bewertung in den Handlungsbereichen, in denen eine mündliche Ergänzungsprüfung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt wurde, kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. (3) Den ...