Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Produktprüfer-Textil/Produktprüferin-Textil nach der
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil/zur Produktprüferin-Textil vom
7. Mai 2007 (BGBl. I S. 680) kann nach den Vorschriften für das zweite und dritte Ausbildungsjahr dieser Verordnung fortgesetzt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.