Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben
§ 1
Die Durchführung der Bundesstatistik über die Bevölkerung und das Erwerbsleben auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) gemäß dem Mikrozensusgesetz vom 21. Februar 1983 (BGBl. I S. 201) wird im Jahre 1984 ausgesetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4978/a69212.htm