Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 07.11.2007 BGBl. I S. 2567
Artikel 1 3. AusfErstVÄndV ... Wörter zusammen mit dem Antrag auf Erstattung" gestrichen. 7. § 18 wird wie folgt gefasst: § 18 Sicherheitsleistung Soll die ... gestrichen. 7. § 18 wird wie folgt gefasst: § 18 Sicherheitsleistung Soll die Erstattung als Vorauszahlung gezahlt werden, so ist die ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198
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