Änderung Anlage 1 JVEG vom 03.07.2021

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Anlage 1 JVEG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.07.2021 geltenden Fassung
Anlage 1 JVEG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)


Teil 1


Nr. | Sachgebietsbezeichnung | Stundensatz
(Euro)

1 | Abfallstoffe einschließlich Altfahrzeuge und -geräte | 115

2 | Akustik, Lärmschutz | 95

3 | Altlasten und Bodenschutz | 85

4 | Bauwesen - soweit nicht Sachgebiet 14 - einschließlich technische Gebäude-
ausrüstung |

4.1 | Planung | 105

4.2 | handwerklich-technische Ausführung | 95

4.3 | Schadensfeststellung und -ursachenermittlung | 105

4.4 | Bauprodukte | 105

4.5 | Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen | 105

4.6 | Geotechnik, Erd- und Grundbau | 100

5 | Berufskunde, Tätigkeitsanalyse und Expositionsermittlung | 105

6 | Betriebswirtschaft |

6.1 | Unternehmensbewertung, Betriebsunterbrechungs- und -verlagerungsschäden | 135

6.2 | Besteuerung | 110

6.3 | Rechnungswesen | 105

6.4 | Honorarabrechnungen von Steuerberatern | 105

7 | Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 115

8 | Brandursachenermittlung | 110

9 | Briefmarken, Medaillen und Münzen | 95

10 | Einbauküchen | 90

11 | Elektronik, Elektro- und Informationstechnologie |

11.1 | Elektronik (insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungselektronik) | 120

11.2 | Elektrotechnische Anlagen und Geräte | 115

11.3 | Kommunikations- und Informationstechnik | 115

11.4 | Informatik | 125

11.5 | Datenermittlung und -aufbereitung | 125

12 | Emissionen und Immissionen | 95

13 | Fahrzeugbau | 100

14 | Garten- und Landschaftsbau einschließlich Sportanlagenbau | 90

15 | Gesundheitshandwerke | 85

16 | Grafisches Gewerbe | 115

17 | Handschriften- und Dokumentenuntersuchung | 105

18 | Hausrat | 110

19 | Honorarabrechnungen von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern | 145

20 | Kältetechnik | 120

21 | Kraftfahrzeuge |

21.1 | Kraftfahrzeugschäden und -bewertung | 120

21.2 | Kfz-Elektronik | 95

22 | Kunst und Antiquitäten | 85

23 | Lebensmittelchemie und -technologie | 135

24 | Maschinen und Anlagen |

24.1 | Photovoltaikanlagen | 110

24.2 | Windkraftanlagen | 120

24.3 | Solarthermieanlagen | 110

24.4 | Maschinen und Anlagen im Übrigen | 130

25 | Medizintechnik und Medizinprodukte | 105

26 | Mieten und Pachten | 115

27 | Möbel und Inneneinrichtung | 90

28 | Musikinstrumente | 80

29 | Schiffe und Wassersportfahrzeuge | 95

30 | Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren | 85

31 | Schweiß- und Fügetechnik | 95

32 | Spedition, Transport, Lagerwirtschaft und Ladungssicherung | 90

33 | Sprengtechnik | 90

34 | Textilien, Leder und Pelze | 70

35 | Tiere - Bewertung, Haltung, Tierschutz und Zucht | 85

36 | Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Unfällen |

36.1 | bei Luftfahrzeugen | 100

36.2 | bei sonstigen Fahrzeugen | 155

36.3 | bei Arbeitsunfällen | 125

36.4 | im Freizeit- und Sportbereich | 95

37 | Verkehrsregelungs- und Verkehrsüberwachungstechnik | 135

38 | Vermessungs- und Katasterwesen |

38.1 | Vermessungstechnik | 80

38.2 | Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen | 100

39 | Waffen und Munition | 85


Teil 2


Honorar-
gruppe | Gegenstand medizinischer oder psychologischer Gutachten | Stundensatz
(Euro)

(Text alte Fassung)

M 1 | Einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfeststellungen, insbesondere
1. in Gebührenrechtsfragen (z. B. Streitigkeiten bei Krankenhausabrechnungen),
2. zur Verlängerung einer Betreuung oder zur Überprüfung eines angeordneten
Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3. zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung. | 80

(Text neue Fassung)

M 1 | Einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfeststellungen, insbesondere
1. in Gebührenrechtsfragen,
2. zur Verlängerung einer Betreuung oder zur Überprüfung eines angeordneten
Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3. zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung. | 80

M 2 | Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne
Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufs-
prognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten
1. in Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch,
2. zur Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit in Verfahren nach dem Sechsten
Buch Sozialgesetzbuch,
3. zu rechtsmedizinischen und toxikologischen Fragestellungen im Zusammen-
hang mit der Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch
Alkohol, Drogen, Medikamente oder Krankheiten,
4. zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befund-
erhebungen (z. B. bei Verletzungen und anderen Unfallfolgen),
5. zu einfachen Fragestellungen zur Schuldfähigkeit ohne besondere Schwierig-
keiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
6. zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung oder zur Anordnung oder Auf-
hebung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs,
7. zu Unterhaltsstreitigkeiten aufgrund einer Erwerbsminderung oder Berufs-
unfähigkeit,
8. zu neurologisch-psychologischen Fragestellungen in Verfahren nach der Fahr-
erlaubnis-Verordnung,
9. zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit. | 90

M 3 | Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusam-
menhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der
Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten
1. zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen,
2. zu ärztlichen Behandlungsfehlern,
3. in Verfahren nach dem sozialen Entschädigungsrecht,
4. zur Schuldfähigkeit bei Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
5. in Verfahren zur Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (in
Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu neurologisch/psychologischen
Fragestellungen),
6. zur Kriminalprognose,
7. zur Glaubhaftigkeit oder Aussagetüchtigkeit,
8. zur Widerstandsfähigkeit,
9. in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes,
10. in Unterbringungsverfahren,
11. zur Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug über zehn Jahre hinaus,
12. zur Anordnung der Sicherungsverwahrung oder zur Prognose von Unter-
gebrachten in der Sicherungsverwahrung,
13. in Verfahren nach den §§ 1904 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
14. in Verfahren nach dem Transplantationsgesetz,
15. in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
16. zu Fragestellungen der Hilfe zur Erziehung,
17. zur Geschäfts-, Testier- oder Prozessfähigkeit,
18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten,
19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes,
20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen-
den Gesundheitsschäden und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem
Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
21. zu rechtsmedizinischen, toxikologischen oder spurenkundlichen Fragestellun-
gen im Zusammenhang mit einer abschließenden Todesursachenklärung, mit
ärztlichen Behandlungsfehlern oder mit einer Beurteilung der Schuldfähigkeit,
22. in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz. | 120






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