Zitierungen von § 17 JVEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 JVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 JVEG Grundsatz der Entschädigung (vom 01.01.2021)
... (§ 16), 5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung ( § 17 ) sowie 6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18). (2) ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
V. v. 01.10.1957 BGBl. I S. 1680; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
§ 8 2. ArbnErfGDV Entschädigung der Beisitzer (vom 01.10.2009)
... Beisitzer erhalten eine Entschädigung nach Maßgabe der §§ 2, 3, 5 bis 7 und 16 bis 18 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes; § 4 dieses Gesetzes gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 7 2. KostRMoG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... die Angabe „5 Euro" durch die Angabe „6 Euro" ersetzt. 13. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „12 Euro" durch ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Urheberrechtsschiedsstellenverordnung (UrhSchiedsV)
V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2543; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 11 UrhSchiedsV Ehrenamtliche Mitglieder
... sie auf Antrag eine Entschädigung nach Maßgabe der §§ 2, 3, 5 bis 7 und 16 bis 18 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. (2) Die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed