interne Verweise§ 3 MarkschBergV Geobasisdaten (vom 01.10.2019) ... Den Arbeiten nach § 1 Nummer 1 sind die aktuellen Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens und die von diesen Geobasisdaten ...
§ 13 MarkschBergV Anerkennung anderer Personen (vom 01.10.2019) ... beantragt hat. (3) Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Arbeiten nach § 1 Nummer 1 wiederholt oder gröblich nicht entsprechend dieser Verordnung ausgeführt werden. ...
§ 14 MarkschBergV Anzeigen, Aufzeichnungen ... Behörde a) die Übernahme und die Niederlegung von Arbeiten nach § 1 Nr. 1, b) die jeweilige Anschrift ihrer Arbeitsräume ... 3. Aufzeichnungen über Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeiten nach § 1 Nr. 1, denen die Mitteilungen und Unterlagen nach § 11 Nr. 1 beizufügen sind, sowie ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Markscheider-Bergverordnung sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
V. v. 08.11.2019 BGBl. I S. 1581
Artikel 1 MarkschBergVuaÄndV Änderung der Markscheider-Bergverordnung ... 1998 (BGBl. I S. 2093) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 2 wird nach dem Wort „von" das Wort „bergbaubedingten" eingefügt und ... wie folgt gefasst: „§ 3 Geobasisdaten (1) Den Arbeiten nach § 1 Nummer 1 sind die aktuellen Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens und die von diesen Geobasisdaten ... Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „(1) Für Arbeiten nach § 1 Nummer 1 dürfen Vermessungsergebnisse und aktuelle Karten amtlicher Stellen verwendet werden. ... beantragt hat. (3) Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn Arbeiten nach § 1 Nummer 1 wiederholt oder gröblich nicht entsprechend dieser Verordnung ausgeführt werden. ...
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