interne Verweise§ 8 MarkschBergV Übernahme fremder Unterlagen (vom 01.10.2019) ... die rissliche Darstellung der Tagessituation sind als Grundlage die Geobasisdaten nach § 3 Absatz 1 oder andere geeignete amtliche Unterlagen zu verwenden. Für den Bereich der ...
§ 9 MarkschBergV Anforderungen an das Rißwerk (vom 01.10.2019) ... Anzahl einzutragen. Als Grundlage für die Angaben sind die Geobasisdaten nach § 3 zu verwenden. (3) Der Inhalt eines Risses muss in mehrere Teile aufgegliedert ...
Anlage 3 MarkschBergV (zu den §§ 9, 12 und 13) (vom 01.10.2019) ... c) die Bohrungen mit ihrer Bezeichnung sowie mit Angabe der auf die Bezugsflächen nach § 3 bezogenen Höhe oder Tiefe des Bohrlochansatz- und Bohrlochendpunktes, des Bohrlochverlaufs, ... der Bohrung, bbb) die Koordinaten und die auf die Bezugsflächen nach § 3 bezogene Höhe oder Tiefe des Ansatzpunktes und, soweit ermittelt, des Endpunktes der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Markscheider-Bergverordnung sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
V. v. 08.11.2019 BGBl. I S. 1581
Artikel 1 MarkschBergVuaÄndV Änderung der Markscheider-Bergverordnung ... in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Geobasisdaten (1) Den Arbeiten ... gesichert niedergelegt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Geobasisdaten (1) Den Arbeiten nach § 1 Nummer 1 sind die aktuellen Geobasisdaten ... Für die rissliche Darstellung der Tagessituation sind als Grundlage die Geobasisdaten nach § 3 Absatz 1 oder andere geeignete amtliche Unterlagen zu verwenden. Für den Bereich der ... entsprechenden Anzahl einzutragen. Als Grundlage für die Angaben sind die Geobasisdaten nach § 3 zu verwenden. (3) Der Inhalt eines Risses muss in mehrere Teile aufgegliedert werden, ... c) die Bohrungen mit ihrer Bezeichnung sowie mit Angabe der auf die Bezugsflächen nach § 3 bezogenen Höhe oder Tiefe des Bohrlochansatz- und Bohrlochendpunktes, des Bohrlochverlaufs, ... der Bohrung, bbb) die Koordinaten und die auf die Bezugsflächen nach § 3 bezogene Höhe oder Tiefe des Ansatzpunktes und, soweit ermittelt, des Endpunktes der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5003/v69417.htm