Zitierungen von § 3 GleiStatV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GleiStatV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GleiStatV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
V. v. 26.06.2006 BGBl. I S. 1346
Anlage 1 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... 2006 I S. 1348-1365) --- 1) Für die Meldung gemäß § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. ... des Berichtsjahres übermitteln. Für die Meldung gemäß § 3 Abs. 2 GleiStatV das Statistische Bundesamt eintragen und diesem die Daten bis zum Ende des ...
Anlage 2 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... 2006 I S. 1367-1375) --- 1) Für die Meldung gemäß § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde oder die Bundesoberbehörde eintragen und ...
Anlage 3 1. GleiStatVÄndV (zu § 4 Abs. 2)
... 2006 I S. 1377-1381) --- 1) Für die Meldung gemäß § 3 Abs. 1 GleiStatV die rechtsaufsichtführende Bundesbehörde eintragen und dieser die Daten ...


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