Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement"
(siehe BGBl. I 2001 S. 2890)
interne Verweise§ 6 FachkBüroPrV Bestehen der Prüfung ... (2) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung ...
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