interne Verweise§ 6 MaßstG Finanzkraft (vom 01.01.2020) ... steht. (2) Die ausgleichserheblichen Einnahmen nach Absatz 1 sind vorbehaltlich § 7 Absatz 4 und 5 in voller Höhe zu ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 FANeuReG Änderung des Maßstäbegesetzes (vom 21.12.2018) ... Finanzkraft werden Abschläge erhoben, die ihre Finanzkraft verringern." 9. § 7 wird § 6 und in Absatz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Wörter ... § 6 und in Absatz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 4" durch die Wörter „ § 7 Absatz 4 und 5" ersetzt. 10. § 8 wird § 7 und wie folgt geändert: ... durch die Wörter „§ 7 Absatz 4 und 5" ersetzt. 10. § 8 wird § 7 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Vergleichbarkeit der Finanzkraft, Berücksichtigung des kommunalen Finanzbedarfs, ... eingefügt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 6" ersetzt. e) Folgender Absatz 5 wird ...
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