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Zitierungen von Artikel 39 GG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 250; zuletzt geändert durch B. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 220
§ 1 GO-BT Konstituierung (vom 01.11.2025)
... Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tag nach der Wahl ( Artikel 39 des Grundgesetzes ) einberufen. (2) Bis der neugewählte Präsident oder einer der ...
§ 21 GO-BT Einberufung durch den Präsidenten (vom 01.11.2025)
... der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen ( Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes ). (3) Hat der Präsident in anderen Fällen selbständig eine Sitzung ...
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
G. v. 24.07.1974 BGBl. I S. 1538; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 4 ParlStG
... aus dem Deutschen Bundestag, nicht jedoch mit dem Ende der Wahlperiode nach Artikel 39 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. § 10 des Bundesministergesetzes in der Fassung der ...
Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 250
Anhang GO-BT-NF 2025
... Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tag nach der Wahl ( Artikel 39 des Grundgesetzes ) einberufen.
(2) Bis der neugewählte Präsident oder einer der Vizepräsidenten ... der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen ( Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes ).
(3) Hat der Präsident in anderen Fällen selbständig eine Sitzung anberaumt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
G. v. 28.10.2020 BGBl. I S. 2264
Artikel 1 BWahlGuaÄndG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... der Deutsche Bundestag zu einem Zeitpunkt, der näher als neun Monate vor dem Beginn des nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes bestimmten Zeitraums liegt, feststellt, dass die Durchführung von Versammlungen ganz oder ...
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