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Zitierungen von Artikel 63 GG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 63 GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 58 GG
... Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Abs. ...
Zitat in folgenden Normen
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 250
§ 4 GO-BT Wahl des Bundeskanzlers (vom 01.11.2025)
... Die Wahl des Bundeskanzlers ( Artikel 63 des Grundgesetzes ) erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49). (2) Wahlvorschläge zu ... (§ 49). (2) Wahlvorschläge zu Wahlgängen gemäß Artikel 63 Absatz 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein ... 78 Absatz 5 findet keine Anwendung. (3) Erreicht zu dem Wahlgang gemäß Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes kein Wahlvorschlag die notwendige Anzahl an Unterzeichnungen, steht jedem Mitglied des Bundestages ... des Bundestages unterzeichnet. (4) § 45 findet auf den Wahlgang gemäß Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes keine ...
Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
B. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 250
Anhang GO-BT-NF 2025
... des Bundeskanzlers
§ 4 Wahl des Bundeskanzlers
(1) Die Wahl des Bundeskanzlers ( Artikel 63 des Grundgesetzes ) erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49).
(2) Wahlvorschläge zu Wahlgängen ... Stimmzetteln (§ 49).
(2) Wahlvorschläge zu Wahlgängen gemäß Artikel 63 Absatz 3 und 4 des Grundgesetzes sind von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein ... § 78 Absatz 5 findet keine Anwendung.
(3) Erreicht zu dem Wahlgang gemäß Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes kein Wahlvorschlag die notwendige Anzahl an Unterzeichnungen, steht jedem Mitglied des Bundestages ... des Bundestages unterzeichnet.
(4) § 45 findet auf den Wahlgang gemäß Artikel 63 Absatz 4 des Grundgesetzes keine Anwendung.
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
...
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