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Zitierungen von Artikel 87f GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 87f GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Artikel 2 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 2009; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
§ 4 BEGTPG Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse (vom 22.07.2017)
... eine Vergütung abzuführen ist. In Firmen, die Dienstleistungen im Sinne des Artikels 87f des Grundgesetzes erbringen, ist seine oder ihre Zugehörigkeit zu den genannten Gremien untersagt. ...