Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Verordnung über die Aussetzung der Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe (BauGStatAussV k.a.Abk.)

V. v. 30.09.1988 BGBl. I S. 1779; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 08.10.1988; FNA: 708-20-3 Wirtschaftsstatistik
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Schlußformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Nr. 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 (BGBl. I S. 641) wird verordnet:

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§ 1



Die Material- und Wareneingangserhebung im Baugewerbe nach § 5 Buchstabe B des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe wird ausgesetzt.

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§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe auch im Land Berlin.

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§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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