Anlage 2 - Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV)

Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1) Formblattmuster für die Anzeige "VERPFLICHTENDE ANGABEN!"


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Formblatt Ökokennzeichnung, Seite 1 (BGBl. I 2005 S. 3384)

Muster Formblatt Ökokennzeichnung, Seite 2 (BGBl. I 2005 S. 3385)


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Zitierungen von Anlage 2 ÖkoKennzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ÖkoKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖkoKennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ÖkoKennzV Anzeigepflicht (vom 05.10.2023)
... dem erstmaligen Verwenden anzuzeigen. Die Anzeige ist nach dem Muster des Formblattes in Anlage 2 vorzunehmen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann eine Anzeige auch elektronisch ...


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