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Änderung Anlage 1 KHEntgG vom 25.03.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 KHEntgG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
Anlage 1 KHEntgG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Vereinbarung für das einzelne Krankenhaus


(Text neue Fassung)

Anlage 1 Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach § 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)


vorherige Änderung

(1) Nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und 4) regeln die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Vertragsparteien) in der Vereinbarung den Gesamtbetrag, das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen, den krankenhausindividuellen Basisfallwert, die Zu- und Abschläge, die sonstigen Entgelte und die Mehr- und Mindererlösausgleiche. Die Vereinbarung ist für einen zukünftigen Zeitraum (Vereinbarungszeitraum) zu schließen. Die Vereinbarung muss Bestimmungen enthalten, die eine zeitnahe Zahlung der Entgelte an das Krankenhaus gewährleisten; hierzu sollen insbesondere Regelungen über angemessene monatliche Teilzahlungen und Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung getroffen werden. Die Vereinbarung kommt durch Einigung zwischen den Vertragsparteien zustande, die an der Verhandlung teilgenommen haben; sie ist schriftlich abzuschließen.

(2) Der Vereinbarungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr, wenn
das Krankenhaus ganzjährig betrieben wird. Ein Zeitraum, der mehrere Kalenderjahre umfasst, kann vereinbart werden.

(3) Die Vertragsparteien nehmen
die Verhandlung unverzüglich auf, nachdem eine Vertragspartei dazu schriftlich aufgefordert hat. Die Verhandlung soll unter Berücksichtigung der Sechswochenfrist des § 18 Abs. 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass das neue Erlösbudget und die neuen Entgelte mit Ablauf des laufenden Vereinbarungszeitraums in Kraft treten können.

(4) Der Krankenhausträger übermittelt zur Vorbereitung
der Verhandlung den anderen Vertragsparteien, den in § 18 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde

1. für das Jahr 2003 die Leistungs-
und Kalkulationsaufstellung nach den Anlagen 1 und 2 der Bundespflegesatzverordnung, mit Ausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser und der Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie die Abschnitte E1, E2 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes,

2.
für das Jahr 2004 die Abschnitte E1 bis E3 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes sowie mit Ausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser und der Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Anlagen 1 und 2 der Bundespflegesatzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung mit Ausnahme von Anlage 1 Abschnitt V2 Spalten 3 bis 6, Abschnitt V3 Spalten 3 bis 8 und Abschnitt K7; Krankenhäuser, die bereits im Jahr 2003 das DRG-Vergütungssystem angewendet haben, brauchen auch die Abschnitte V1 bis V3, L4, L5 und K6 nicht vorzulegen,

3.
für die Jahre ab 2005 die Abschnitte E1 bis E3 und B2 nach Anlage 1 dieses Gesetzes.

Die Daten sind auf maschinenlesbaren Datenträgern vorzulegen; soweit dazu noch keine Vereinbarungen
nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 getroffen worden sind, gelten die Vereinbarungen nach § 15 Abs. 2 der Bundespflegesatzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung. Soweit dies zur Beurteilung der Leistungen des Krankenhauses im Rahmen seines Versorgungsauftrags im Einzelfall erforderlich ist, hat das Krankenhaus auf gemeinsames Verlangen der anderen Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Bei dem Verlangen nach Satz 2 muss der zu erwartende Nutzen den verursachten Aufwand deutlich übersteigen.

(5)
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, wesentliche Fragen zum Versorgungsauftrag und zur Leistungsstruktur des Krankenhauses sowie zur Höhe der Zu- und Abschläge nach § 5 so frühzeitig gemeinsam vorzuklären, dass die Verhandlung zügig durchgeführt werden kann.



E Entgelte nach § 17b KHG
E1 Aufstellung
der Fallpauschalen
E2 Aufstellung der Zusatzentgelte
E3 Aufstellung der nach §
6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte

B Budgetermittlung
B1 Gesamtbetrag
und Basisfallwert nach § 3 KHEntgG für das Kalenderjahr 2003 oder 2004
B2 Erlösbudget nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009


Krankenhaus: | | Seite:

Datum:


E1 Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus*)1)2)

DRG Nr. | Fallzahl
(Anzahl
der
DRG) | Bewer-
tungsrela-
tion nach
Fallpau-
schalen-
Katalog | Summe der
Bewer-
tungsrela-
tionen ohne
Zu- und
Abschläge
(Sp. 2x3) | davon Verlegungen | davon Kurzlieger | davon Langlieger | Summe der
effektiven
Bewertungs-
relationen
(Sp. 4 - (Sp.
8+12) + Sp. 16)

Anzahl
der
Verle-
gungs-
fälle | Anzahl der
Tage mit
Abschlag
bei Verle-
gung | Bewer-
tungsrela-
tion je Tag
bei Ver-
legung | Summe der
Abschläge
für Ver-
legungen
(Sp. 6x7) | Anzahl
der
Kurz-
liegerfälle | Anzahl
der
Tage mit
uGVD-
Ab-
schlag | Bewer-
tungs-
relation je
Tag bei
uGVD-
Abschlag | Summe
der uGVD-
Abschläge
(Sp. 10x11) | Anzahl
der
Lang-
lieger-
fälle | Anzahl
der Tage
mit
oGVD-
Zuschlag | Bewer-
tungsrela-
tion je Tag
bei oGVD-
Zuschlag | Summe der
oGVD-
Zuschläge
(Sp. 14x15)

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17

Jahres-
fälle:3) | | | | | | | | | | | | | | | |

Summe
Jahres-
fälle3) | | | | | | | | | | | | | | | |

Summe
Über-
lieger4) | | | | | | | | | |

Summe
insge-
samt | | | | | | | | | |

*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1) Die Aufstellung ist
unter Beachtung der Vorgaben von Fußnote 2 für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr
die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
- für
das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für das laufende Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem DRG-Katalog für
den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Vereinbarung von Budget und Mehr- oder Minderleistungen),
- für den Vereinbarungszeitraum
die Forderung des Krankenhauses nach dem DRG-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Grundlage für die Budgetvereinbarung).
Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen. Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig.
2) Für die Vorlage der Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres
und die Vorlage der Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres sind alle Spalten auszufüllen. Für die Forderung des Vereinbarungszeitraums brauchen die markierten Spalten 5 - 6, 8 - 10, 12 - 14 und 16 nicht ausgefüllt werden; für diese sind lediglich die jeweiligen Endsummen zu schätzen. Für noch ausstehende Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres ist eine Hochrechnung zulässig.
3) Aufnahmen
und Entlassungen im jeweiligen Kalenderjahr, ohne Überlieger am Jahresbeginn.
4)
Die Bewertungsrelationen für Überlieger sind jeweils nach dem im jeweiligen Vorjahr geltenden DRG-Katalog vorzulegen, d. h. bei Vorlage für den Vereinbarungszeitraum sind für die Überlieger die Bewertungsrelationen des DRG- Katalogs des laufenden Jahres anzuwenden.



Krankenhaus: | | Seite:

Datum:


E2 Aufstellung der Zusatzentgelte für
das Krankenhaus*)1)

ZE-Nr. | Anzahl
der ZE | Entgelthöhe
lt. ZE-Katalog | Erlössumme

1 | 2 | 3 | 4

Jahresfälle:2) | | |

Summe
der ZE bezogen
auf die Jahresfälle | | |


Summe der ZE bezogen
auf
die Überlieger | | |

Summe ZE insgesamt | | |

*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1)
Die Aufstellung ist für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten nach dem ZE-Katalog
des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
- für
das laufende Kalenderjahr die hochgerechneten Ist-Daten nach dem ZE-Katalog des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für
den Vereinbarungszeitraum die Forderung des Krankenhauses nach dem ZE-Katalog für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Darstellung für die Budgetvereinbarung).
2) Ohne Überlieger am Jahresbeginn.



Krankenhaus: | | Seite:

Datum:


E3 Aufstellung der nach
§ 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte*)1)2)
E3.1 Aufstellung
der fallbezogenen Entgelte3)

Entgelt
nach
§ 6
KHEntgG | Untere
Grenz-
ver-
weil-
dauer:
Erster
Tag mit
Ab-
schlag | Mittlere
Verweil-
dauer | Obere
Grenz-
ver-
weil-
dauer:
Erster
Tag
zusätz-
liches
Entgelt | Fall-
zahl | ver-
ein-
barte
Be-
wer-
tungs-
re-
lation | Ent-
gelt-
höhe
(in €) | Brutto-
erlös-
summe
ohne
Zu-
und
Ab-
schläge
(in €)
(Sp. 5x7) | davon Verlegungen | davon Kurzlieger | davon Langlieger | Nettoerlös-
summe inkl.
Zu-
und
Abschläge
(in €)
(Sp. 8 - (Sp.
12+16) +
Sp. 20)

Anzahl
der
Verle-
gungs-
fälle | Anzahl
der
Tage
mit
Ab-
schlag
bei Ver-
legung | Ab-
schlag
je Tag
bei Ver-
legung
(in €) | Summe
der
Abschläge
für Ver-
legungen
(in €)
(Sp. 10x11) | Anzahl
der
Kurz-
lieger-
fälle | Anzahl
der
Tage
mit
uGVD-
Ab-
schlag | Ab-
schlag
je Tag
bei
uGVD-
Unter-
schrei-
tung
(in €) | Summe
der
uGVD-
Ab-
schläge
(in €)
(Sp.
14x15) | Anzahl
der
Lang-
lieger-
fälle | Anzahl
der
Tage
mit
oGVD-
Zu-
schlag | Zu-
schlag
je Tag
bei
oGVD-
Über-
schrei-
tung
(in €) | Summe
der
oGVD-
Zu-
schläge
(in €)
(Sp.
18x19)

1 |
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21







| | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

Summe: | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |

*) Musterblatt; EDV-Ausdrucke möglich.
1) Die Aufstellung ist unter Beachtung
der Vorgaben von Fußnote 2 für die folgenden Zeiträume jeweils gesondert wie folgt aufzustellen und vorzulegen:
- für das abgelaufene Kalenderjahr die Ist-Daten
nach den vereinbarten Entgelten des abgelaufenen Jahres (Ziel: u. a. Ermittlung der endgültigen Erlösausgleiche),
-
für das laufende Kalenderjahr die hochgerechneten Ist-Daten nach den vereinbarten Entgelten des laufenden Jahres (Ziele: Darstellung der Ist-Daten sowie Ermittlung der vorläufigen Erlösausgleiche),
- für den Vereinbarungszeitraum
die Forderung des Krankenhauses nach den geforderten Entgelten für den Vereinbarungszeitraum (Ziel: Darstellung für die Budgetvereinbarung).
Für die Leistungen von Belegabteilungen ist eine gesonderte Aufstellung vorzulegen.
2) Für die Vorlage der Ist-Daten des abgelaufenen Kalenderjahres
und die Vorlage der Ist-Daten des laufenden Kalenderjahres sind grundsätzlich alle Spalten auszufüllen. Für die Forderung des Vereinbarungszeitraums brauchen die markierten Spalten 9 - 10, 12 - 14, 16 - 18 und 20 nicht ausgefüllt werden; für diese sind lediglich die jeweiligen Endsummen zu schätzen.
3) Jeweils gesonderte Aufstellung
und Vorlage für Entgeltvereinbarungen nach § 6 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 KHEntgG.



E3.2 Aufstellung der Zusatzentgelte4)

Zusatzentgelt
nach
§ 6 KHEntgG | Anzahl | Entgelt-
höhe | Erlössumme
(Sp. 2x3)

1 | 2 | 3 | 4







| | |

Summe: | | |

4) Jeweils gesonderte Aufstellung und Vorlage für Entgeltvereinbarungen
nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 2 oder Abs. 2a KHEntgG



E3.3 Aufstellung der tagesbezogenen Entgelte

Entgelt
nach
§
6 Abs. 1 KHEntgG | Fallzahl | Tage | Entgelt-
höhe | Erlössumme
(Sp. 3x4)

1 | 2 | 3 | 4 | 5







| | | |

Summe: | | | |



Krankenhaus: | | Seite:

Datum:


B1 Gesamtbetrag und Basisfallwert
nach § 3 KHEntgG für das Kalenderjahr 2003 oder 2004

lfd.
Nr. | Berechnungsschritte | Vereinbarung für
das laufende
Kalenderjahr | Vereinbarungszeitraum

Forderung | Vereinbarung

| 1 | 2 | 3 | 4

| Anpassung des Gesamtbetrags (§ 3
Abs. 2 oder 3): | | |

1 | Gesamtbetrag nach § 6 Abs. 1 BPflV für das lfd. Jahr | | |

2 | ./. BPflV-Bereiche (§ 3 Abs. 3 Nr. 1a;
2003 oder 2004) | | |

3 | (aufgehoben) | | |

4 | ./. entfallende Beträge nach § 18b KHG (Nr. 1c) | | |

5 | ./. Leistungsverlagerungen (Nr. 1d) | | |

6 | ./.Integrationsverträge, Modelle (Nr. 1e) | | |

7 | ./. Ausgliederung ausländ. Patienten (Nr. 1f) | | |

8 | + entfallende vor- u. nachstat. Behandlung (Nr. 2) | | |

9 | +/- Bereinigung um enthaltene Ausgleiche (Nr. 3) | | |

10 | = Ausgangsbetrag für Vereinbarung nach § 3 | | |


hier: Verhandlung
des Gesamtbetrags für den Vereinbarungszeitraum

11 | Gesamtbetrag für den Vereinbarungszeitraum | | |

12 | +/- neue Ausgleiche und Berichtigungen für Vorjahre *) | | |

13 | = Veränderter Gesamtbetrag (§ 3 Abs. 3 Satz 5) | | |

14 | davon: verändertes Erlösbudget (§ 3 Abs. 3 Satz 5) **) | | |

15 | (aufgehoben) | | |

16 | davon: Entgelte
nach § 6 Abs. 1 KHEntgG | | |



| Ermittlung
des Basisfallwerts: | | |

17 | Erlösbudget aus lfd. Nr. 14 **) | | |

18 | ./. Erlöse aus Zusatzentgelten | | |

19 | ./. Erlöse aus Zusammenarbeits-Fallpauschalen
nach
§ 14 Abs. 11 BPflV | | |

20 | ./. Erlöse für Überlieger am Jahresbeginn | | |

21 | = Summe Fallpauschalen einschl. lfd. Nr. 12 | | |

22 | : Summe
der effektiven Bewertungsrelationen | | |

23 | = krankenhausindividueller Basisfallwert | | |

24 | nachrichtlich:
Basisfallwert ohne Ausgleiche und Berichtigungen | | |

*)
Die Ausgleiche und Berichtigungen sind auf einem gesonderten Blatt einzeln auszuweisen.
**) Erlösbudget einschließlich der Erlöse bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer, der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer
und der Abschläge bei Verlegungen.



Krankenhaus: | | Seite:

Datum:


B2 Erlösbudget nach § 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009
|

lfd.
Nr. | Berechnungsschritte | Vereinbarung
für das
laufende Kalenderjahr | Vereinbarungs-
zeitraum

| 1 | 2 | 3

| Ermittlung
des Erlösbudgets | |

1 | Summe
der effektiven Bewertungsrelationen 1) | |

2 | x abzurechnender Landesbasisfallwert nach § 10 Abs. 8 Satz 7 | |

3 | = Zwischensumme | |

4 | + Zusatzentgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 | |

5 | ./.
Abschläge nach § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG (§ 4 Abs. 6) | |

6 | = Erlösbudget 2) | |

1) Summe der effektiven Bewertungsrelationen für alle im Kalenderjahr entlassenen Fälle einschließlich der Überlieger am Jahresbeginn.
2) Erlösbudget einschließlich der Erlöse bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer, der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer und der Abschläge bei Verlegungen sowie insbesondere des Abschlags wegen Nichtteilnahme an der Notfallversorgung.


 (keine frühere Fassung vorhanden)