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Zitierungen von § 6 Verordnung zur Durchführung der Verordnung Nr. 117/66/EWG, der Verordnung (EWG) Nr. 1016/68 und des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ASORDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ASORDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 ASORDV
... nach Artikel 11 des ASOR-Übereinkommens nicht mitführt, b) entgegen § 6 Abs. 1 Halbsatz 1 die Bescheinigung oder entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 das Original des ...
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