Zitierungen von § 8a FPersG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a FPersG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FPersG Datenschutzbestimmungen (vom 26.11.2019)
... laufende und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen der in § 8 Absatz 1 und der in § 8a Absatz 1 bis 3 genannten Ordnungswidrigkeiten verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
G. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1270
Artikel 1 3. FPersGÄndG Änderung des Fahrpersonalgesetzes
... der Tat geltenden Bestimmungen geahndet." 5. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Bußgeldvorschriften (1) ... 5. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer gegen die ...

Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 02.03.2015 BGBl. I S. 186
Artikel 1 FPersGuStVGÄndG
... ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. 4. § 8a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 wird jeweils das Wort ...

Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1057
Artikel 2 GüKGuaÄndG Änderung des Fahrpersonalgesetzes
... Artikels 5 Abs. 1 oder 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85," gestrichen. 4. § 8a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „(ABl. EU ... 8 Abs. 1" durch die Wörter „wegen der in § 8 Absatz 1 und der in § 8a Absatz 1 bis 3" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1214
Artikel 2 GüKGuaÄndG Änderung des Fahrpersonalgesetzes
... nach den zum Zeitpunkt der Tat geltenden Bestimmungen geahndet werden." 6a. § 8a wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...


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