interne Verweise§ 8 FPersG Bußgeldvorschriften (vom 26.11.2019) ... Fahrstrecke oder der Menge der beförderten Güter entlohnt, d) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ... einsendet oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, e) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 6 dort genannte Daten nicht, nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer ... nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer speichert, f) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 7 ein Schaublatt oder einen Ausdruck nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer ... Ausdruck nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, g) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 9 nicht dafür Sorge trägt, dass eine lückenlose Dokumentation oder Datensicherung ... dass eine lückenlose Dokumentation oder Datensicherung erfolgt, h) entgegen § 4 Abs. 5 Satz 5 eine Maßnahme nicht duldet oder i) einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 ... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, c) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ... oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht aushändigt, d) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 2 einen Tätigkeitsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, e) ... Tätigkeitsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, e) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 4 die Fahrerkarte zum Kopieren nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, ... zum Kopieren nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, f) entgegen § 4 Abs. 5 Satz 5 eine Maßnahme nicht duldet oder g) einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 ... oder Absatz 1a Satz 1 oder § 7 zuwiderhandelt oder 3. als Fahrzeughalter entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
G. v. 06.07.2007 BGBl. I S. 1270
Artikel 1 3. FPersGÄndG Änderung des Fahrpersonalgesetzes ... jeweils durch das Wort Fahrtunterbrechungen" ersetzt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe Verordnungen ... oder der Menge der beförderten Güter entlohnt, d) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, e) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 6 dort genannte Daten nicht, nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene ... richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer speichert, f) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 7 ein Schaublatt oder einen Ausdruck nicht oder nicht für die vorgeschriebene ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, g) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 8 dort genannte Daten nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder ein Schaublatt ... oder einen Ausdruck nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet, h) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 9 nicht dafür Sorge trägt, dass eine lückenlose Dokumentation und ... eine lückenlose Dokumentation und Datensicherung erfolgt, i) entgegen § 4 Abs. 5 Satz 5 eine Maßnahme nicht duldet oder j) einer vollziehbaren Anordnung ... bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, c) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht aushändigt, d) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 2 einen Tätigkeitsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, ... nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, e) entgegen § 4 Abs. 3 Satz 4 die Fahrerkarte zum Kopieren nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung ... Kopieren nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, f) entgegen § 4 Abs. 5 Satz 5 eine Maßnahme nicht duldet oder g) einer vollziehbaren Anordnung ... Abs. 1 Satz 1 oder § 7 zuwiderhandelt oder 3. als Fahrzeughalter entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes
G. v. 02.03.2015 BGBl. I S. 186
Artikel 1 FPersGuStVGÄndG ... die Wörter „der Verordnung (EU) Nr. 165/2014" eingefügt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „(EWG) Nr. ...
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Fahrpersonalgesetzes
G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1057
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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