Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.03.2010 aufgehoben
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Eingangsformel - Zinnverordnung (ZV)

V. v. 17.12.2004 BGBl. I S. 3552; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 19.03.2010 BGBl. I S. 286
Geltung ab 24.12.2004; FNA: 2125-40-96 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund des § 44 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 38a Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) § 38a Abs. 2 eingefügt durch Artikel 4 Nr. 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934), und des § 60 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, § 60 geändert durch Artikel 42 Nr. 16 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785):



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