Zitierungen von § 5 ELFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ELFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ELFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Schuldenmitübernahmegesetz (SchuldMitüG)
Artikel 1 G. v. 21.06.1999 BGBl. I S. 1384
§ 1 SchuldMitüG
... die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Erblastentilgungsfonds aus der Kreditaufnahme nach § 5 des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes in der vor dem 1. Juli 1999 geltenden Fassung. (2) ...


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