§ 7 - Bundesreisekostengesetz (BRKG)

§ 7 Übernachtungsgeld


§ 7 wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.

(2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt

1.
für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,

2.
bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem Ort,

3.
bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft des Amtes wegen, auch wenn diese Unterkunft ohne triftigen Grund nicht genutzt wird, und

4.
in den Fällen, in denen das Entgelt für die Unterkunft in den erstattungsfähigen Fahrt- oder sonstigen Kosten enthalten ist, es sei denn, dass eine Übernachtung aufgrund einer zu frühen Ankunft am Geschäftsort oder einer zu späten Abfahrt von diesem zusätzlich erforderlich wird.

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Zitierungen von § 7 BRKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BRKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BRKG Geltungsbereich
...  das Tagegeld (§ 6), 4. das Übernachtungsgeld (§ 7 ), 5. die Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am ...
§ 8 BRKG Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
... Übernachtungskosten werden erstattet; ein pauschales Übernachtungsgeld nach § 7 Abs. 1 wird nicht gewährt. Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden für jeweils 14 ...
§ 10 BRKG Erstattung sonstiger Kosten (vom 07.07.2021)
... Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 4 bis 9 zu erstatten sind, werden als Nebenkosten erstattet. (2) Entfällt ...
§ 11 BRKG Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
... Tag an Trennungsreise- oder Trennungstagegeld zusteht; daneben wird Übernachtungsgeld (§ 7 ) gewährt. Für Dienstreisen im Sinne des Satzes 1 wird das Tagegeld vom Beginn des ... als Ersatz der Fahrtauslagen ein Betrag in Höhe der Übernachtungspauschale nach § 7  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV)
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3877; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3734
§ 4 AkkStelleGebV Auslagen (vom 01.10.2021)
... der Akkreditierungsstelle sind bis zu den sich nach §§ 4, 5 Absatz 1 und 4 und § 7 des Bundesreisekostengesetzes ergebenden Beträgen als Auslagen zu erheben, sofern nicht in Absatz 7 Abweichendes geregelt ...

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 32 BBhV Unterkunftskosten (vom 06.06.2015)
... oder psychotherapeutischer Leistungen sind bis 150 Prozent des Betrags nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes beihilfefähig. Ist eine Begleitperson ...
§ 45a BBhV Organspende und andere Spenden (vom 01.04.2024)
... Organen, Geweben, Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen sind entsprechend Kapitel 2 und § 7 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes beihilfefähig, wenn die Empfängerin oder der Empfänger der Spende eine ...

Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFV)
V. v. 11.08.2017 BGBl. I S. 3250, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 24 BwHFV Krankentransporte, Reiseauslagen (vom 01.09.2021)
... Reiseauslagen in sinngemäßer Anwendung des § 2 Absatz 2 und der §§ 4 bis 10 des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Wurde die Fahrt zu auswärtigen ...

Trennungsgeldverordnung (TGV)
neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
§ 3 TGV Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben (vom 01.06.2020)
... Haushalte geführt werden; § 7 Abs. 2 ist zu beachten. § 6 Absatz 2 und § 7 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes gelten entsprechend. (3) Notwendige Fahrtkosten zwischen der außerhalb des ...
§ 6 TGV Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (vom 01.06.2020)
... Übernachtungsgeld wird für die ersten 14 Tage höchstens der Betrag nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes und ab dem 15. Tag als Trennungsübernachtungsgeld 75 Prozent dieses Betrages ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Artikel 1 9. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 01.01.2021)
... 45a Absatz 2 Satz 1 werden nach der Angabe „Kapitel 2" die Wörter „und § 7 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes " eingefügt. 35. § 46 wird wie folgt geändert: a) In ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 842
Artikel 1 6. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... oder psychotherapeutischer Leistungen sind bis 150 Prozent des Betrags nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes beihilfefähig." 14. § 34 ...

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 12 BesStMV Änderung der Trennungsgeldverordnung
...  bb) Folgender Satz wird angefügt: „§ 6 Absatz 2 und § 7 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes gelten entsprechend." b) Absatz 3 wird aufgehoben. c) Absatz 4 wird ...


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