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Zitierungen von § 11a FinDAGKostV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a FinDAGKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAGKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... 7 Absatz 1 und 3, § 8 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 sowie die §§ 9 bis 12b der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 10 PfandBFEG Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... ist entbehrlich." 6. Nach § 11 werden folgende neue §§ 11a und 11b eingefügt: „§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung  ... § 11 werden folgende neue §§ 11a und 11b eingefügt: „§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung (1) Die Bundesanstalt hat eine Vorauszahlung auf ... 6 werden folgende Absätze 7 bis 10 angefügt: „(7) Die §§ 5 bis 12b in der ab dem 26. März 2009 geltenden Fassung sind vorbehaltlich der Absätze 8 ... Für die in § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 genannten Umlagepflichtigen sind die §§ 5 bis 12b in der 26. März 2009 geltenden Fassung ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden.  ... (10) Die Verteilung der voraussichtlichen Kosten nach § 11a Abs. 3 für das Umlagejahr 2009 erfolgt nach Maßgabe der §§ 6 bis 8 in der bis ...

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 3a FinStabGEG Weitere Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
... §§ 5 bis 13 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach ...