Zitierungen von § 39 Seefischerei-Bußgeldverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 SeefBgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeefBgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 10.11.2017 BGBl. I S. 3770
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 07.02.2018 BGBl. I S. 196
Artikel 1 23. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
...  1. § 34 wird aufgehoben. 2. Die bisherigen §§ 35 bis 41 werden die §§ 34 bis 40. 3. Nach dem neuen § 40 wird folgender ... 34 wird aufgehoben. 2. Die bisherigen §§ 35 bis 41 werden die §§ 34 bis 40. 3. Nach dem neuen § 40 wird folgender § 41 eingefügt:  ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 23.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 136
Artikel 1 24. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
... I S. 196) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 ... 1. Die §§ 5 bis 41 werden durch die folgenden §§ 5 bis 39 ersetzt: „§ 5 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. ... 3 Satz 2 eine Kopie nicht, nicht richtig oder nicht vollständig beifügt. § 39 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/257 Ordnungswidrig im ...

Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 10.11.2017 BGBl. I S. 3770
Artikel 1 22. SeefBgVÄndV Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
... die §§ 30 und 31. 8. Nach dem neuen § 31 werden folgende §§ 32 bis 41 eingefügt: „§ 32 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed