Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.10.2008 aufgehoben

§ 15 - Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.1934 RGBl. I S. 1137; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Geltung ab 01.01.1964 bis 30.10.2008; FNA: 9232-4 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 15



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 in Kraft.



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