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§ 6 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 6 Persönliche Eignung



(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.
geschäftsunfähig sind,

2.
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3.
auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.



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Frühere Fassungen von § 6 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 228 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 7 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuellvor 26.11.2019früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 WaffG Voraussetzungen für eine Erlaubnis (vom 01.09.2020)
... 1), 2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt, 3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4. ...
§ 13 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken (vom 20.02.2020)
... nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition). (2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. ...
§ 21 WaffG Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel (vom 01.09.2020)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) oder persönliche Eignung ( § 6 ) nicht besitzt, 2. der Antragsteller die für die erlaubnispflichtige ...
§ 27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (vom 01.09.2020)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der ...
§ 41 WaffG Waffenverbote für den Einzelfall (vom 26.11.2019)
... Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (2) Die zuständige Behörde kann jemandem den ...
§ 42 WaffG Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (vom 20.02.2020)
... der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung ( § 6 ) besitzt, 2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der ...
§ 43 WaffG Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten (vom 26.11.2019)
... Daten auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person in den Fällen des § 5 Abs. 5 und des § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 erheben. Sonstige Rechtsvorschriften des Bundes- oder Landesrechts, die eine Erhebung ...
§ 44a WaffG Behördliche Aufbewahrungspflichten (vom 01.09.2020)
... 2. wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 , einschließlich der Gründe hierfür, ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 01.09.2020)
... über den Antrag § 21 dieses Gesetzes Anwendung. (4) Bescheinigungen nach § 6 Abs. 2 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) gelten im bisherigen ... oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 4 AWaffV Gutachten über die persönliche Eignung
... Absatz 3 Satz 1 hinzuweisen. (7) Dienstwaffenträger können an Stelle des in § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes genannten Zeugnisses eine Bescheinigung ihrer Dienstbehörde vorlegen, dass eine Begutachtung ...

Bundesjagdgesetz
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 291 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 17 BJagdG Versagung des Jagdscheines (vom 15.12.2010)
... die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden. (2) ...

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426
Artikel 3 WaffRNeuRegG Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... 22a Abs. 1 Nr. 6 werden die Wörter „soweit nicht auf tragbare Schusswaffen nach § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes dessen Vorschriften anzuwenden sind," gestrichen. 6. In ...
Artikel 15 WaffRNeuRegG Änderung des Bundesjagdgesetzes
... die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden."  ...

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Anlage 1 JVEG (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) (vom 01.01.2023)
... 18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten, 19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes , 20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen- ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 5 WaffRG Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder bb) § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes , 4. die Waffenbehörde eines der folgenden Verbote erteilt: a) ein ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6 ) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 6 KostRÄG 2021 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
...  18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten, 19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes , 20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen-  ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 7 2. DSAnpUG-EU Änderung des Waffengesetzes
... durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter „dem Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... 2. wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 , einschließlich der Gründe hierfür, ergibt." b) ...
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder b) von § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes ." 4. In § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird im Satzteil vor Buchstabe a das Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
Eingangsformel 5. WaffV
... Grund des § 6 Abs. 1 Satz 3 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 6 WaffKostV
... sind gebührenfrei: 1. Ausstellung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 oder 2a des Gesetzes, 2. Zulassung von Ausnahmen nach § 37 ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... Nummer 4 des Waffengesetzes oder b) von § 4 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes ...

Verordnung über die Übergangsregelung aus Anlaß des Außerkrafttretens der Sechsten Verordnung zum Waffengesetz
V. v. 25.05.1999 BGBl. I S. 1043; aufgehoben durch Artikel 96 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Eingangsformel WaffV6ÜV
... Grund des § 6 Abs. 5 Nr. 5 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I ...