Änderung § 43a WaffG vom 25.07.2009

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§ 43a WaffG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.07.2009 geltenden Fassung
§ 43a WaffG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; dieser geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
(Text alte Fassung)

§ 43a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 43a (aufgehoben)





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