Änderung § 52a WaffG vom 25.07.2009

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§ 52a WaffG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.07.2009 geltenden Fassung
§ 52a WaffG n.F. (neue Fassung)
in der am 06.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
(Text alte Fassung)

§ 52a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 52a (aufgehoben)





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