| WaffG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | WaffG n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 4 Abs. 62 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis § 5 Zuverlässigkeit § 6 Persönliche Eignung § 7 Sachkunde § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze § 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen Unterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen § 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten Unterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine § 15a Sportordnungen § 15b Fachbeirat Schießsport § 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege § 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige § 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls Unterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel § 21a Stellvertretungserlaubnis § 22 Fachkunde § 23 (aufgehoben) § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht § 25 Verordnungsermächtigungen § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten § 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten § 31 (aufgehoben) § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis § 37b Anzeige der Vernichtung, der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen § 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht § 37f Inhalt der Anzeigen § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland § 38 Ausweispflichten § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation Unterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen § 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung Unterabschnitt 7 Verbote § 40 Verbotene Waffen § 41 Waffenverbote für den Einzelfall § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen Abschnitt 3 Sonstige waffenrechtliche Vorschriften § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten § 43a (aufgehoben) § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten § 45 Rücknahme und Widerruf § 46 Weitere Maßnahmen § 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht § 48 Sachliche Zuständigkeit § 49 Örtliche Zuständigkeit § 50 (aufgehoben) Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften § 51 Strafvorschriften § 52 Strafvorschriften § 52a (aufgehoben) § 53 Bußgeldvorschriften § 54 Einziehung Abschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten § 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher § 57 Kriegswaffen Abschnitt 6 Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften § 59 Verwaltungsvorschriften | |
| (Text alte Fassung) § 60 Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung | (Text neue Fassung) § 60 (aufgehoben) |
§ 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste | |
§ 60 Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung | § 60 (aufgehoben) |
Die Kostenverordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1990 (BGBl. I S. 780), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert worden ist, gilt in den Ländern bis zum 1. Oktober 2021 fort, solange die Länder keine anderweitigen Regelungen getroffen haben; für die Erhebung von Auslagen ist insoweit § 10 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. | |