Zitat in folgenden NormenAllgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020) ... von Salutwaffen". h) Die bisherige Angabe zu § 39a wird die Angabe zu § 39b und wird wie folgt gefasst: „§ 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von ... Angabe zu § 39a wird die Angabe zu § 39b und wird wie folgt gefasst: „ § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen". i) Nach der Angabe zu § ... 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen". i) Nach der Angabe zu § 39b wird folgende Angabe eingefügt: „§ 39c Unbrauchbarmachung von ... zur Aufbewahrung von Salutwaffen". 24. Dem bisherigen § 39a wird folgender § 39b vorangestellt: „§ 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von ... Dem bisherigen § 39a wird folgender § 39b vorangestellt: „ § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen (1) Ein Bedürfnis für den ...
Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
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