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Zitierungen von § 24 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 WaffG Verordnungsermächtigungen (vom 01.09.2020)
... ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des § 24 1. Vorschriften zu erlassen über eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waffen- ... Teile zu kennzeichnen sind, b) dass bestimmte Waffen- und Munitionsarten von der in § 24 vorgeschriebenen Kennzeichnung ganz oder teilweise befreit ...
§ 25a WaffG Anordnungen zur Kennzeichnung (vom 01.09.2020)
... eine kennzeichnungspflichtige Schusswaffe nicht mit einer fortlaufenden Nummer ( § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ) gekennzeichnet ist, kann die zuständige Behörde auch nachträglich anordnen, dass ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 01.09.2020)
... nicht oder nicht rechtzeitig beantragt, 8. entgegen § 21 Absatz 6, § 24 Absatz 6 , § 27 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 2 Satz 2, § 30 Satz 3, § 34 Absatz 4 oder 5 Satz ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, 9. entgegen § 24 Abs. 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 oder Nr. 2 Buchstabe a, ... auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 oder Nr. 2 Buchstabe a, oder § 24 Absatz 4 Satz 1 und 2 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1, eine Angabe, ein Zeichen ... Weise oder nicht rechtzeitig mit einem besonderen Kennzeichen versieht, 10. entgegen § 24 Absatz 5 eine Schusswaffe oder Munition anderen gewerbsmäßig überlässt,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 21 AWaffV Kennzeichnung von Schusswaffen (vom 19.09.2020)
... im Geltungsbereich des Waffengesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat folgende in § 24 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes genannte Angaben auf folgenden wesentlichen Teilen der Schusswaffen anzubringen: 1. die ... auf folgenden wesentlichen Teilen der Schusswaffen anzubringen: 1. die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Absatz 2 und 3 des Waffengesetzes auf dem führenden wesentlichen Teil der Schusswaffe; 2. die Angaben nach § 24 ... auf dem führenden wesentlichen Teil der Schusswaffe; 2. die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 5 des Waffengesetzes auf den wesentlichen Teilen der Schusswaffe, die keine führenden wesentlichen Teile sind; ... der Schusswaffe, die keine führenden wesentlichen Teile sind; 3. die Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Waffengesetzes auf dem Lauf und auf dem Patronenlager. Bei Schusswaffen, deren Bauart nach ... Schusswaffen, deren Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sind die nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Waffengesetzes anzubringenden Angaben nur auf dem führenden wesentlichen Teil anzubringen. Auf ... Nummer 2 und Satz 3 sind wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen mit den Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 des Waffengesetzes zu kennzeichnen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Bei Wechsel- oder Einstecksystemen ... wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen ... umbaut, hat auf allen wesentlichen Teilen, die beim Umbau verändert wurden, die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes anzubringen. Bereits vorhandene Angaben müssen weiterhin lesbar bleiben. ... sind alle wesentlichen Teile entsprechend Absatz 1 zu kennzeichnen. Das Kennzeichen nach § 24 Absatz 2 des Waffengesetzes ist zu entfernen. Auf dem führenden wesentlichen Teil ist der Buchstabe ... Verfügung und dauerhafter Überführung in zivile Verwendung sind die Angaben nach § 24 Absatz 3 des Waffengesetzes durch zwei waagerecht dauerhaft eingebrachte Striche zu entwerten. Dabei muss erkennbar ...

Beschussgesetz (BeschG)
Artikel 2 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4003; zuletzt geändert durch Artikel 234 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 5 BeschG Beschussprüfung (vom 01.09.2020)
... 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung entsprechen (Maßhaltigkeit) und 4. die nach § 24 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) oder die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 ...

Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
§ 1 BeschussV Prüfverfahren (vom 27.06.2020)
... (3) Die Vorprüfung umfasst 1. die Prüfung der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, 2. die Prüfung der ...
§ 7 BeschussV Antragsverfahren (vom 05.04.2017)
... hat, 2. wenn der Prüfgegenstand nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Waffengesetzes trägt oder 3. wenn er die Beschussprüfung im Auftrag einer Person vornehmen ...
§ 16 BeschussV Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
... der kleinsten Verpackungseinheit von Reizstoffgeschossen sind außer der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes folgende Angaben anzubringen: 1. die Aufschrift „Reizstoff", 2. ...
§ 17 BeschussV Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
... Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist außer der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes die Jahreszahl der Herstellung und die Verbrauchsdauer anzubringen. Lässt sich bei ... der Zünd- und Treibsatz nicht schwerer als 0,5 Gramm ist, braucht die Hülse nicht nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes gekennzeichnet zu sein. Schreckschussmunition mit gebördeltem Hülsenmund ist ... 1 Unterabschnitt 3 Nr. 2 des Waffengesetzes für Schussapparate braucht die Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes nur auf der magazinierten Verpackung angebracht werden. (4) Bei ... auf einem dieser Teile. Die kleinste Verpackungseinheit der Bolzen ist nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes sowie außerdem mit der Typenbezeichnung zu ...
§ 39 BeschussV Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
... Außer der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit angebracht werden 1. die Anzahl der ... verwendet werden darf. (2) Außer der Kennzeichnung nach § 24 Abs. 3 des Waffengesetzes ist auf Schrotpatronen der Durchmesser der Schrote sowie die Länge der Hülse ...
Anlage I BeschussV Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes (vom 01.01.2022)
... 1.1 Im Zuge der Vorprüfung ist zu prüfen, ob 1.1.1 die Kennzeichnung nach § 24 des Waffengesetzes und nach § 21 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ordnungsgemäß auf dem ...

PTB Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1717; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Anlage 1 PTBBGebV (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis (vom 01.10.2021)
... nach Anlage 2 14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 200 Euro Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Bundesverwaltungsamt" ersetzt. 11. § 23 wird aufgehoben. 12. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des § 24 1. Vorschriften zu erlassen über eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waffen- ... Teile zu kennzeichnen sind, b) dass bestimmte Waffen- und Munitionsarten von der in § 24 vorgeschriebenen Kennzeichnung ganz oder teilweise befreit sind. § 25a ... Sofern eine kennzeichnungspflichtige Schusswaffe nicht mit einer fortlaufenden Nummer ( § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ) gekennzeichnet ist, kann die zuständige Behörde auch nachträglich anordnen, dass ... nicht oder nicht rechtzeitig beantragt, 8. entgegen § 21 Absatz 6, § 24 Absatz 6 , § 27 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 2 Satz 2, § 30 Satz 3, § 34 Absatz 4 oder 5 Satz ... 1 Nr. 1 Buchstabe c" durch die Angabe „§ 25 Nummer 1" und die Angabe „ § 24 Abs. 2 oder 3" durch die Angabe „§ 24 Absatz 4" ersetzt. f) In Nummer 10 ... 25 Nummer 1" und die Angabe „§ 24 Abs. 2 oder 3" durch die Angabe „ § 24 Absatz 4" ersetzt. f) In Nummer 10 wird die Angabe „§ 24 Abs. 4" ... Angabe „§ 24 Absatz 4" ersetzt. f) In Nummer 10 wird die Angabe „ § 24 Abs. 4" durch die Angabe „§ 24 Absatz 5" ersetzt. g) Nummer 19 ... f) In Nummer 10 wird die Angabe „§ 24 Abs. 4" durch die Angabe „ § 24 Absatz 5" ersetzt. g) Nummer 19 wird wie folgt gefasst: „19. ...

Erste Verordnung zur Änderung der PTB Besondere Gebührenverordnung
V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
Artikel 1 1. PTBBGebVÄndV
... nach Anlage 2 14 Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG 200 Euro Abschnitt 5  ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 107 SchriftVG Änderung des Waffengesetzes
... eingefügt. 5. In § 10 Absatz 1a, § 20 Absatz 5 Satz 3, § 24 Absatz 5 Satz 1 , § 34 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 37 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... Wörter „Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen" ersetzt. 16. § 24 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen ... werden, sind neben den für Waffen allgemein vorgeschriebenen Kennzeichnungen (§ 24 ) zusätzlich Markierungen anzubringen, aus denen die verfügungsberechtigte Stelle ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 15.11.2018 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 14. PTBAKostVÄndV
... einer Marke gemäß § 24 Abs. 5 WaffG 211,25 3 Elektrizität und Magnetismus ...

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... im Geltungsbereich des Waffengesetzes herstellt oder in diesen verbringt, hat folgende in § 24 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes genannte Angaben auf folgenden wesentlichen Teilen der Schusswaffen anzubringen: 1. ... auf folgenden wesentlichen Teilen der Schusswaffen anzubringen: 1. die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Absatz 2 und 3 des Waffengesetzes auf dem führenden wesentlichen Teil der Schusswaffe; 2. die Angaben nach § ... auf dem führenden wesentlichen Teil der Schusswaffe; 2. die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 5 des Waffengesetzes auf den wesentlichen Teilen der Schusswaffe, die keine führenden wesentlichen Teile sind; ... der Schusswaffe, die keine führenden wesentlichen Teile sind; 3. die Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Waffengesetzes auf dem Lauf und auf dem Patronenlager. Bei Schusswaffen, deren Bauart nach § 8 ... Bei Schusswaffen, deren Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sind die nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a des Waffengesetzes anzubringenden Angaben nur auf dem führenden wesentlichen Teil anzubringen. Auf Druckluft- ... Nummer 2 und Satz 3 sind wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen mit den Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 des Waffengesetzes zu kennzeichnen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Bei Wechsel- oder Einstecksystemen ist der ... wesentlichen Teile abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 lediglich mit der Angabe nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes zu kennzeichnen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auf dem führenden wesentlichen Teil alle ... umbaut, hat auf allen wesentlichen Teilen, die beim Umbau verändert wurden, die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes anzubringen. Bereits vorhandene Angaben müssen weiterhin lesbar bleiben. Hat der Umbau zur ... so sind alle wesentlichen Teile entsprechend Absatz 1 zu kennzeichnen. Das Kennzeichen nach § 24 Absatz 2 des Waffengesetzes ist zu entfernen. Auf dem führenden wesentlichen Teil ist der Buchstabe „U" ... Verfügung und dauerhafter Überführung in zivile Verwendung sind die Angaben nach § 24 Absatz 3 des Waffengesetzes durch zwei waagerecht dauerhaft eingebrachte Striche zu entwerten. Dabei muss erkennbar bleiben, ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... und Kommissionswaffen kann ein gesondertes Buch geführt werden." 9. § 24 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
V. v. 17.12.1970 BGBl. I S. 1745; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 67 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 2 PTBAKostV (zu § 3a) (vom 01.02.2019)
... einer Marke gemäß § 24 Abs. 5 WaffG 211,25 3 Elektrizität und Magnetismus ...