Zitierungen von § 6b Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6b KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5b KWKG Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern (vom 19.07.2012)
... in der Lage ist, auf diese zu reagieren und 5. eine Zulassung gemäß § 6b erteilt wurde. (2) Neubau ist die erstmalige Errichtung eines ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 05.10.2016 BGBl. I S. 2212
Artikel 1 3. KWKGGebVÄndV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b KWKG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung** 25 Euro für Speicher bis 5 ...

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 6a Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen § 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern § 7 ... in der Lage ist, auf diese zu reagieren und 5. eine Zulassung gemäß § 6b erteilt wurde. (2) Neubau ist die erstmalige Errichtung eines Wärmespeichers aus ... von Kältenetzen entsprechend." 11. Nach § 6a wird der folgende § 6b eingefügt: „§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und ... 11. Nach § 6a wird der folgende § 6b eingefügt: „§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern (1) Die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 03.09.2012 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 2. KWKGGebVÄndV
... des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b des Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetzes**) 25 Euro für Speicher bis 5 ... diese Anlagen in Form der Allgemeinverfügung (Typengenehmigung) gemäß § 6b Absatz 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung (KWKGGebV)
V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138; aufgehoben durch § 4 V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Anlage 2 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis (vom 12.10.2016)
... des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b KWKG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung** 25 Euro für Speicher bis 5 ...


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