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Zitierungen von § 12 Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Kreditabwicklungsfonds"

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KrAbwFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrAbwFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erblastentilgungsfonds-Gesetz (ELFG)
neugefasst durch B. v. 16.08.1999 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2431
§ 12 ELFG Überleitungsvorschriften
... Abs. 2 des Einigungsvertrages genannten Fristen und abweichend von den in den §§ 11 und 12 des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Kreditabwicklungsfonds" genannten ...
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