Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 18 - Verbrechensbekämpfungsgesetz (VerbrBekG k.a.Abk.)

G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3186; aufgelöst durch Artikel 182 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 01.12.1994; FNA: 450-27 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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Artikel 18 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.



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