2. WOMitbestG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.08.2021 geltenden Fassung | 2. WOMitbestG n.F. (neue Fassung) in der am 12.08.2021 geltenden Fassung durch Artikel 19 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Geltungsbereich Teil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Kapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge Abschnitt 1 Einleitung der Wahl § 2 Bekanntmachung des Unternehmens § 3 Wahlvorstände § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands § 6 Mitteilungspflicht § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände § 8 Wählerliste § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste § 10 Änderungsverlangen § 11 Übersendung der Wählerliste § 12 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste Abschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl § 13 Bekanntmachung § 14 Antrag auf Abstimmung § 15 Abstimmungsausschreiben § 16 Stimmabgabe § 17 Abstimmungsvorgang § 18 (aufgehoben) § 19 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe § 21 Öffentliche Stimmauszählung § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands § 23 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Unternehmenswahlvorstands § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses Abschnitt 3 Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge Unterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 25 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Unterabschnitt 2 Wahlvorschläge § 26 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 30 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten § 31 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten § 32 Abstimmung der leitenden Angestellten § 33 Abstimmungsniederschrift Unterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge § 34 Prüfung der Wahlvorschläge § 35 Ungültige Wahlvorschläge § 36 Nachfrist für Wahlvorschläge § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Abschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften § 38 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Wahlausschreiben § 39 Wahlausschreiben Abschnitt 2 Durchführung der Wahl Unterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 41 Öffentliche Stimmauszählung § 42 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 43 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 45 Öffentliche Stimmauszählung § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands § 47 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe § 49 Voraussetzungen § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 50a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 50b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 50c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 51 Wahlniederschrift § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 53 Aufbewahrung der Wahlakten Kapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte Abschnitt 1 Wahl der Delegierten Unterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat § 54 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden § 55 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte § 60 Einreichung von Wahlvorschlägen § 61 Prüfung der Wahlvorschläge § 62 Ungültige Wahlvorschläge § 63 Nachfrist für Wahlvorschläge § 64 Bekanntmachung der Wahlvorschläge Unterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 66 Öffentliche Stimmauszählung § 67 Ermittlung der Gewählten Unterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang Unterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe § 69 Voraussetzungen § 70 Verfahren bei der Stimmabgabe Unterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 71 Wahlniederschrift § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten Unterabschnitt 8 Ausnahme § 73 Ausnahme Abschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten Unterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste § 74 Delegiertenversammlung § 75 Delegiertenliste § 76 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste Unterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten § 77 Mitteilung an die Delegierten Unterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 79 Öffentliche Stimmauszählung § 80 Verteilung der Stimmenzahlen Unterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang § 82 Öffentliche Stimmauszählung § 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber Unterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang § 84 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang Unterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen § 84b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung § 85 Wahlniederschrift § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten § 87 Aufbewahrung der Wahlakten Teil 2 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Kapitel 1 Gemeinsame Vorschriften § 88 Einleitung des Abberufungsverfahrens § 89 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 90 Prüfung des Antrags auf Abberufung § 91 Anzuwendende Vorschriften Kapitel 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 94 Delegiertenliste § 95 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten § 96 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten Kapitel 4 Ersatzmitglieder § 97 Ersatzmitglieder Teil 3 Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Seebetriebs Kapitel 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge § 98 Einleitung der Wahl § 99 Abstimmung über die Art der Wahl § 100 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen § 101 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten Abschnitt 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte § 104 Wahl der Delegierten § 105 Wahlausschreiben im Seebetrieb § 106 Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs § 107 Wahlniederschrift Kapitel 2 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift § 108 Gemeinsame Vorschrift Abschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 109 Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste § 110 Stimmabgabe Abschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer § 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten § 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb § 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses | |
(Text alte Fassung) Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften | (Text neue Fassung) Teil 4 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen § 115 Berechnung von Fristen § 116 Übergangsregelung § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
§ 113a (neu) | § 113a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen |
Für nicht börsennotierte Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes im Sinne des § 393a Absatz 1 des Aktiengesetzes oder des § 77a Absatz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten die Regelungen dieser Wahlordnung zum Geschlechteranteil bei börsennotierten Unternehmen entsprechend. | |
§ 116 Übergangsregelung | |
(1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1741), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2015 nicht abgeschlossen sind, ist die Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz in der durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. August 2015 (BGBl. I S. 1443) geänderten Fassung anzuwenden. | Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden. |