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Zitierungen von § 10 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 2. WOMitbestG Wählerliste
... hierüber ausschließlich Beschlüsse ohne Gegenstimme gefasst, so ist § 10 nicht anzuwenden. (3) Das Unternehmen hat den Betriebswahlvorständen alle ...
§ 11 2. WOMitbestG Übersendung der Wählerliste
... übersendet dem Unternehmenswahlvorstand unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 1 bestimmten Frist eine Kopie der Wählerliste und teilt ihm die Zahlen der in der Regel ... 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und leitenden Angestellten mit. Ist nach § 10 Abs. 1 die Änderung der Wählerliste verlangt worden, so erfolgt die Übersendung ... verlangt worden, so erfolgt die Übersendung unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 2 Satz 2 bestimmten Frist. (2) Der Betriebswahlvorstand teilt Berichtigungen und ...
§ 12 2. WOMitbestG Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
... die Richtigkeit der Wählerliste kann Einspruch eingelegt werden, soweit nicht nach § 10 Abs. 1 eine Änderung der Eintragung als in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneter ...
§ 89 2. WOMitbestG Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
... für die Abberufung dieses Aufsichtsratsmitglieds antragsberechtigt sind. Die §§ 8 bis 12 sind entsprechend anzuwenden; die Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 muss auch den ...
§ 98 2. WOMitbestG Einleitung der Wahl
... die in der Wählerliste eingetragen sind. (7) Im Seebetrieb ist § 10 nicht anzuwenden. Abweichend von § 12 Abs. 1 kann im Seebetrieb 1.  ...
§ 108 2. WOMitbestG Gemeinsame Vorschrift
... außer Betracht. Im Seebetrieb ist § 98 Abs. 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 10 ist nicht anzuwenden. (2) Für Mitteilungen, die im Seebetrieb bekannt zu machen ...
§ 114 2. WOMitbestG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
... nach der Bildung des Betriebswahlvorstands die Wählerliste aufgestellt; die §§ 8 bis 12 sind anzuwenden. (3) Abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 soll der ...