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Zitierungen von § 12 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 89 2. WOMitbestG Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
... die Abberufung dieses Aufsichtsratsmitglieds antragsberechtigt sind. Die §§ 8 bis 12 sind entsprechend anzuwenden; die Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2 und 3 muss auch den Inhalt ...
§ 92 2. WOMitbestG Abberufungsausschreiben, Wählerliste
... Abstimmungsberechtigten des Betriebs (Wählerliste) aufgestellt. Die §§ 8, 9, 11 und 12 sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 ...
§ 98 2. WOMitbestG Einleitung der Wahl
... sind. (7) Im Seebetrieb ist § 10 nicht anzuwenden. Abweichend von § 12 Abs. 1 kann im Seebetrieb 1. ein Einspruch gegen die Richtigkeit der ...
§ 114 2. WOMitbestG Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
... der Bildung des Betriebswahlvorstands die Wählerliste aufgestellt; die §§ 8 bis 12 sind anzuwenden. (3) Abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 soll der ...