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Zitierungen von § 56 2. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 2. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 2. WOMitbestG Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben
... Entfällt nach § 56 auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer oder die leitenden ... 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und die leitenden Angestellten neu zu errechnen (§ 56 ...
§ 58 2. WOMitbestG Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands
... jedem Betriebswahlvorstand unverzüglich nach der Errechnung der Zahl der Delegierten (§ 56 ) oder, falls eine Zuordnung (§ 57 Abs. 2) zu einem anderen Betrieb erfolgt ist, ...
§ 104 2. WOMitbestG Wahl der Delegierten
... Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und ...
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