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§ 1 - Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG)

Artikel 1 G. v. 02.08.1994 BGBl. I S. 2018, 2019; zuletzt geändert durch Artikel 364 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 780-8 Organisation der Landwirtschaft
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§ 1 Rechtsform, Name, Sitz



Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts durch Zusammenlegung der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung und des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft errichtet. Die Anstalt trägt die Bezeichnung "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" (Bundesanstalt). Sie hat ihren Sitz in Bonn.





 

Frühere Fassungen von § 1 BLEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 364 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 188 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuell vorher 16.10.2006Artikel 12 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855
aktuellvor 16.10.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 BLEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BLEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 12 BMELVBBG Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... gefasst: „§§ 13 bis 15 (weggefallen)". 2. In § 1 Satz 3 werden die Wörter „vorbehaltlich des § 15 Abs. 2" gestrichen.  ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 188 9. ZustAnpV Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 364 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ...