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Änderung § 25 BEZNG vom 08.11.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 25 BEZNG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 25 BEZNG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 306 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 25 Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

(Text neue Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)

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